2. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von Rheinleder.
Eine Weiterveräußerung der Ware durch den Käufer vor dessen Eigentumserlangung ist nicht gestattet. Hiervon kann im Einzelfalle mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung abgewichen werden. Für diesen Fall tritt der Vertragspartner von Rheinleder schon jetzt seine Forderung aus diesem Verkauf an Rheinleder ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
3. Zustandekommen des Vertrages / Preise
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Es geltend die Preise entsprechend der einem Kaufvertrag zugrunde liegenden jeweiligen Preisliste.
Ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und Rheinleder kommt erst zustande, wenn Rheinleder eine Kaufanfrage des Kunden angenommen hat. Die Annahme kann fernmündlich durch E-Mail oder telefonisch erfolgen.
4. Zahlung
Der Kunde ist zur Vorleistung durch Vorauszahlung verpflichtet.
Nach Erhalt der Rechnung per Email oder Paypal, ist der Kaufpreis inklusive Versandkosten innerhalb von 14 Tagen auf das aus der Rechnung ersichtliche Geschäftskonto zu überweisen. Nach Gutschrift des Kaufpreises inklusive der Versandkosten auf dem Geschäftskonto von Rheinleder wird die Ware innerhalb von 48 Std. mit DPD, DHL oder Deutscher Post ausgeliefert.
2. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Rheinleder im gesetzlichen Umfang zu.
3. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Der Kaufpreis ist daher sofort nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Ohne Mahnung durch Rheinleder kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht spätestens in Verzug, wenn 30 Tage seit Zugang der fälligen Rechnung oder einer Zahlungsaufstellung vergangen sind, und nicht innerhalb dieser Zeit gezahlt ist.
Lieferanten und andere Unternehmer geraten spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Die Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
5. Lieferzeiten und Versand
Die Lieferzeit beträgt ca. 2 Tage wenn die Ware vorrätig ist. Verlängerte Lieferzeiten stehen bei dem Artikel oder werden von uns schriftlich via Mail mitgeteilt. Teillieferungen sind, soweit zumutbar und nicht anders vereinbart, gegenüber Unternehmern zulässig. Andernfalls sind sie nur zulässig, wenn sie individuell vereinbart sind.
Angaben zu Lieferterminen sind als ca.-Angabe zu verstehen, es sei denn, in der Auftragsbestätigung wird ein verbindlicher Liefertermin ausdrücklich genannt.
Gegenüber Unternehmern erfolgt die Lieferung ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass Rheinleder selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird.
Über eine Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Kunde umgehend informiert. In diesem Fall kann Rheinleder vom Vertrag zurücktreten. Empfangene Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
Wir versenden ausschliesslich versichert mit DHL und der Deutschen Post.
Für die Anlieferungszeiten der Logistikunternehmen kann Rheinleder nicht verantwortlich gemacht werden.
Bei einem Eingreifen durch den Kunden in den Versendeablauf (bspw. Änderung der Lieferadresse) übernimmt die Firma Rheinleder keine Haftung!
6. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt 12 Monate.
Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistung bei neu hergestellten Sachen 24 Monate, bei gebrauchten Sachen 12 Monate.
Gegenüber Unternehmern setzt die Gewährleistungsverpflichtung eine rechtszeitige Rüge im Sinne des HGB voraus.
7. Rücktritt vom Kaufvertrag
Rheinleder behält sich vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss bekannt wird, dass der Käufer tatsächlich zahlungsunfähig oder nicht zur Zahlung bereit ist. Gleiches gilt, wenn der Käufer falsche Angaben über seine Bonität gemacht hat.
Rheinleder behält sich vor, bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Kunden bei einem Warenbestellwert von über 100,00 € (Euro) eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der ausgestellten Rechnung dem Kunden zu berechnen.
8. Verpackungsverordnung Rheinleder – Sonja Amrhein ist gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen der angebotenen Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung tragen, kostenlos zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
9. Haftung
Schadenersatzansprüche aus Leistungsstörungen oder sonstigen Vertragsverletzungen oder Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von Rheinleder und ihrer Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
Transportschäden sind unverzüglich schriftlich zu melden. Der Käufer verpflichtet sich, in diesem Fall ein Schadensprotokoll mit dem Transportunternehmen aufzusetzen. Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Die Preis- und Leistungsgefahr im Falle des Versandes an Unternehmer trägt der Unternehmer.
Unabhängig vom Rechtsgrund ist die Haftung von Rheinleder gegenüber Unternehmern auf den typischerweise bei Geschäften der fragliche Art entstehenden Schaden begrenzt.
Gerichtsstand
Für den Fall, dass der andere Teil Unternehmer ist, ist der Gerichtsstand, soweit nichts anderes vereinbart wird, Amtsgericht Bad Schwalbach. Andernfalls richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.